Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.04.2019 - 26 SchH 4/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12073
OLG Frankfurt, 12.04.2019 - 26 SchH 4/18 (https://dejure.org/2019,12073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.04.2019 - 26 SchH 4/18 (https://dejure.org/2019,12073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. April 2019 - 26 SchH 4/18 (https://dejure.org/2019,12073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1032 ; ZPO § 1062 ; ZPO § 307
    Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens durch übereinstimmende Antragstellung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 1032 ; ZPO § 1062 ; ZPO § 307
    Feststellung der Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wird kein Schiedsgericht gewollt, gibt es auch kein Schiedsgerichtsverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit eines im Bauvertrag vereinbarten schiedsrichterlichen Verfahrens durch übereinstimmende negative Antragstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wird kein Schiedsgericht gewollt, gibt es auch kein Schiedsgerichtsverfahren! (IBR 2019, 405)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18

    Wenden eines Klägers im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2019 - 26 SchH 4/18
    Es liegt insoweit insbesondere kein widersprüchliches Verhalten des Antragstellers vor (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 08.11.2018, I ZB 21/18, Rn. 18, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2019 - 26 SchH 7/19

    Anerkenntnis im Verfahren über Antrag auf Feststellung de Unzulässigkeit des

    Die Festsetzung der Höhe des Gegenstandswertes berücksichtigt einen vom Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.06.2013, 26 SchH 3/13 , Rn. 12 ; Beschluss vom 12.04.2019, 26 SchH 4/18 , Rn. 24 , zit. nach juris) für angemessen erachteten Bruchteil von einem Fünftel des Hauptsache-Streitwertes der Schiedsklage, auf die sich der Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens bezieht.
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